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  • #22931
    Dennis1402
    Participant

    Hallo,

    ich habe eine grundsätzliche methodische Frage.
    Im Unternehmen wurden bislang, da keine Transport, Logistik und Wareneingangskontrollprozesse FMEA technisch reviewed werden, eingehende Materialen (Zukauf) im Prozessschritt auf Fehler untersucht.
    Bsp. Schraube (Einkaufteil) fließt in Montageschritt ein. Fehler ist eine zu lange Schraube. Vermeidende Maßnahme die Qualitätssicherungsvereinbarung mit dem Kunden.

    Nach FMEA Logik ist das eingehende Material fehlerfrei. Der in der FMEA Betrachtung inkludierte Prozess Wareneingangskontrolle hat dann bspw. die Funktion Stichprobenintervalle einzuhalten. Der Fehler der zu langen Schraube taucht dann aber nirgends auf (außer in der FMEA des Lieferanten)? Ist dies das gängige Vorgehen?

    Gruß
    Dennis

    #22937
    Riccardo Stüber
    Participant

    Hallo Dennis,

    prinzipiell geht man, sofern nicht anders festgelegt, von fehlerfreiem Material aus. Irgendwo muss man ja eine Grenze der Betrachtung haben. In die Prozess-FMEA, zumindest in den Control Plan gehört die Wareneingangskontrolle aber aus meiner Sicht hinein. Ist diese nicht geplant, kann man das Material durchaus als Einflussgröße hernehmen und bekannte oder befürchtete Materialfehler festhalten, verknüpfen und bewerten. Dementsprechend dann auch Maßnahmen festlegen, wie zum Beispiel eine Wareneingangskontrolle in der eigenen Firma oder eine Warenausgangskontrolle / Liefervereinbarung mit dem Lieferanten.

    Grüße
    Ric

    #22939
    Dennis1402
    Participant

    Hallo Ric,

    danke für die Einsicht!
    Die Möglichkeit bekannte Risiken mit aufzunehmen hatte ich nicht betrachtet. Tendenziell werden Fehler dann dort aufgelistet wo Sie auffallen. Sollten diese an die Stelle des Auftretens verschoben werden wenn man bspw. bei dem von mir eingangs erwähnten Beispiel bleibt?

    Gruß
    Dennis

    #22940
    Riccardo Stüber
    Participant

    Dem kann ich gerade gedanklich etwas schwer folgen.:) Fehler liste ich dort auf, wo sie geschaffen werden. Fehlerursachen da, wo sie eintreten. Insofern würde ich sie hier als Ursache im Prozessschritt des Verschraubens eintragen bei Material. Die V-Maßnahme aus Sicht des Prozessschritts kann eine vorgelagerte Wareneingangsprüfung sein, so das beim Prozessschritt die Ursache nicht mehr auftreten kann.
    Oder man spart sich das (was bei einem zufälligen Fehler sinnvoll ist) und erschafft eine E-Maßnahme im gleichen Prozessschritt, welche das Eintreten der Ursache sicher entdeckt, z.B. automatische Längenmessung vor dem Verschrauben.

    Gruß
    Ric

    #23283
    Helmut Hahn
    Participant

    Hallo,

    der OP hat es im Grunde schon geschrieben. Die P-FMEA der Wareneingangskontrolle durchleuchtet nicht ob ein Teil gut oder schlecht ist sondern die korrekte Durchführung der Wareneingangskontrolle und das korrekte Erkennen von konformer und nicht konformer Ware.

    Bei der P-FMEA von Fertigungsprozessen, wird in erster Linie davon ausgegangen, dass alle Eingangskomponenten konform sind und der Spezifikation entsprechen. In der Praxis kann man das nicht immer durchhalten. Es kommt immer wieder vor, dass man Lieferanten nicht so in den Griff bekommt, dass manche Merkmale nicht ohne weitere Prüfungen in den eigenen Prozess einfließen lassen kann oder der Kunde einfach ein Merkmal in der letzten Fertigungsstufe geprüft haben will obwohl, die Ursachen eigentlich in vorangegangenen Fertigungsstufen abgesichert sind.
    In diesem Fall wird in den P-FMEA unsere Firma auf der Fehlerursachenebene (unter Systemelement Material) eine Funktion eingefügt „Konformes Material aus vorgelagerten Prozessschritten“, die Fehlfunktion dazu ist „Nicht konformes Material vorgelagerten“ Prozesschritten“ Die Vermeidungsmaßnahme dazu ist „Qualitätssichernde Maßnahmen der vorgelagerten Prozessschritte“. In der A-Bewertung dieser Maßnahme spiegelt sich dann Qualitätstreue des Lieferanten wieder. Bei der Erkennungsmaßnahme schreibt man die Prüfung hinein, die zusätzlich eingeführt hat um das vom Lieferanten verursachte Problem zu erkennen und bewertet es in E entsprechend (und schreibt diese Prüfung auch in den PLP). Diese Fehlerursache wird dann mit der Fehlfunktion bzw. der Funktion oder dem Produktmerkmal auf der Fehlerartenebene verknüpft, worauf sich der Fehler auswirkt.
    Wie gesagt sollte es solche Eintragungen nicht geben, aber sie zeigen welche Probleme man zu den Problemen des Verursachers machen muß.

    Bezogen auf das Problem des OP mit der zu langen Schraube gibt es aber noch eine Feinheit. Ist die Schraube zu lang, weil man die Schraube mit der falschen Sachnummer genommen hat ist oben geschriebenes nicht anwendbar. Schickt der Lieferant zu lange Schrauben die unter dem Etikett einer kurzen Schraube laufen oder vermischte Ware, dann ist das genau obiger Fall.

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